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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mutwillige Fehlalarmierung | 9 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 347258 | ||
Datum | 06.07.2006 09:24 MSG-Nr: [ 347258 ] | 6685 x gelesen | ||
Hallo ihr, ich habe gerade folgende Frage, auf die ich keine Antwort finde: Ziehen mutwillige Fehlalarmierungen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich? D.h. womit muss ein Anrufer rechnen, der zum Spaß einfach mal die Feuerwehr alarmiert? Zivilrechtlich ist klar. Da bekommt der Anrufer eine saftige Rechnung für Fahrzeuge, Personal, Material. Aber steht irgendwo, dass es auch eine Strafe gibt? Gruß, Sebastian Dies ist meine Meinung. Wenn du die gleiche hast, such dir ne andere. Sonst können wir nicht streiten! | ||||
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