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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | E-DIN14530-17 bzw. E-DIN14530-25 | 37 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 350045 | ||
| Datum | 18.07.2006 23:23 MSG-Nr: [ 350045 ] | 18836 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jakob Theobald Ähm, Promillegrenze? Ja, das war damals der Hauptgrund für die Einführung des FW-Führerscheins. Als die Promillegrenze für LKW > 7,5 to auf 0,1 Promille (quasi Alkoholverbot) gesenkt wurde, befürchteten viele Feuerwehren, mangels nüchternen Maschinisten nicht mehr ausrücken zu können. So kam es dann zum FW-Führerschein, für den eine Grenze bei 0,5 Promille gilt. Ich durfte das auch erst kürzlich dazulernen. Unser Landrat hat nämlich einen Brief nach München an Äh-äh-äh-dmund persönlich geschrieben, mit der Bitte, Bayern möge auf Bundesebene die Chancen für einen FW-Führerschein nach österreichischem Vorbild ausloten. Nach einigen Monaten Wartezeit kam aus München eine Absage mit sinngemäß folgender Begründung: Für einen entsprechenden Führerschein besteht in D kein Bedarf, da in Ösiland nicht die Gewichtsgrenzen der Führerscheinklassen, sondern die unterschiedlichen Promillegrenzen für Fahrzeuge unter bzw. über 7,5 Tonnen ausschlaggebend für die Einführung des FW-Führerscheins waren. Da diese Voraussetzungen bei uns nicht vorliegen, sieht man keinen Handlungsbedarf. Gruß Peter | ||||
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