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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaE-DIN14530-17 bzw. E-DIN14530-2537 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY350045
Datum18.07.2006 23:23      MSG-Nr: [ 350045 ]18836 x gelesen
Infos:
  • 18.07.06 Normung eines neuen Löschfahrzeugtyps zwischen TSF-W und LF 10/6 mit maximal 7,5 t Gesamtmasse

  • Geschrieben von Jakob TheobaldÄhm, Promillegrenze?

    Ja, das war damals der Hauptgrund für die Einführung des FW-Führerscheins. Als die Promillegrenze für LKW > 7,5 to auf 0,1 Promille (quasi Alkoholverbot) gesenkt wurde, befürchteten viele Feuerwehren, mangels nüchternen Maschinisten nicht mehr ausrücken zu können. So kam es dann zum FW-Führerschein, für den eine Grenze bei 0,5 Promille gilt.


    Ich durfte das auch erst kürzlich dazulernen. Unser Landrat hat nämlich einen Brief nach München an Äh-äh-äh-dmund persönlich geschrieben, mit der Bitte, Bayern möge auf Bundesebene die Chancen für einen FW-Führerschein nach österreichischem Vorbild ausloten.

    Nach einigen Monaten Wartezeit kam aus München eine Absage mit sinngemäß folgender Begründung:

    Für einen entsprechenden Führerschein besteht in D kein Bedarf, da in Ösiland nicht die Gewichtsgrenzen der Führerscheinklassen, sondern die unterschiedlichen Promillegrenzen für Fahrzeuge unter bzw. über 7,5 Tonnen ausschlaggebend für die Einführung des FW-Führerscheins waren. Da diese Voraussetzungen bei uns nicht vorliegen, sieht man keinen Handlungsbedarf.

    Gruß
    Peter



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