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Rettungsdienst
RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaRettung von eingeklemmten Personen nach VU - Immobilisation?65 Beiträge
AutorPete8r F8., Bad Friedrichshall / Baden-Württemberg350772
Datum21.07.2006 15:18      MSG-Nr: [ 350772 ]26651 x gelesen

Geschrieben von ---Stefan Brüning--- Naja, das sollte man etwas relativieren. Kommt in erster Linie auf die Einklemmung an. Wenn z.B. Druck auf Abdomen oder Extremitäten ausgeübt wird (durch die Einklemmung), dann könnte es evtl. zu unkontrollierbaren Blutungen kommen. Die sind aber selbst durch den RD nur begrenzt zu bekämpfen.

Hier sieht man schon sehr deutlich,welch hohe Verantwortung die Einsatzkräfte in dieser Situation haben.
Bei jeder Massnahme,die durchgeführt wird,sollte man bereits vorher die eventuellen Folgen erkannt haben,um dann entsprechend reagieren zu können.

Es sollte das Ziel sein,den Patienten am besten solange in seiner Lage zu belassen,bis durch den Rettungsdienst eine Notfallversorgung sichergestellt ist.

Solange der Rettungsdienst bzw. Notarzt noch nicht vor Ort ist,sollte man besonders auf die Maßnahmen achten,die man durchführt.

Geschrieben von ---Sascha Tröger--- Was spricht dagegen bspw. die Tür zu entfernen oder das Dach abzunehmen?

Am wichtigsten wäre die Maßnahme,einen Erstzugang zum Patienten zu schaffen,um damit eine Behandlung durch den Rettungsdienst/Notarzt zu ermöglichen (Flüssigkeitszufuhr,Schmerzmittel !!!!!!)

Weitergehende Maßnahmen,wie z.B. das Dach abnehmen sollten erst nach Rücksprache mit dem RD/NA erfolgen,da diese Maßnahmen sich negativ auf den Zustand des Patienten auswirken.
Neben den schon genannten eventuell auftretenden Blutungen gehören hierzu die auftretenden Schmerzen durch Erschütterungen und Bewegung von Fahrzeugteilen.



Natürlich gilt immer:



Geschrieben von ---Christian Fischer--- Ich kenne es nicht anders, als daß man dem Ersthelfer beibringt eine Person aus einem Fahrzeug zu retten, wenn dieses brennt, eine andere Gefahr für den Fahrer im Fahrzeug besteht (z.B. Fahrzeug kann abrutschen,..), ein Atem-/ Kreislaufstillstand vorliegt, ...
Und daß es dann vollkommen egal ist, ob dadurch Sekundärschädigungen in Kauf genommen weden müssen.



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