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Handsprechfunkgerät
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Gruppe „Anforderungen an das Netz“ , Arbeitsgruppe, die Kriterien zur Leistungsfähigkeit des Digitalfunknetzes erarbeitet hat:

GAN 0 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit MRTs (im Freien), diesen Standard soll das Netzt in ganz D haben
GAN 1 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe im Freien
GAN 2 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe im Freien
GAN 3 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe in Gebäuden
GAN 4 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe in Gebäuden (benötigt für Pager (digitale Alarmierung))
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAlarmierung Analog -> POGSAG -> TETRA - war: Polizeireform Mittelfranken20 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY351033
Datum22.07.2006 23:17      MSG-Nr: [ 351033 ]7493 x gelesen

Geschrieben von Henning KochDiese Inhouse-Versorgung für HFuG ist ein Wunsch der polizeilichen BOS, und sie wird sich auf "dichtbesiedelte Gebiete" beschränken. Eine Flächendeckung wie sie für die Fw-Alarmierung notwendig wäre, ist also von der GAN schon nicht vorgesehen.

Siehe hier:
Dieser minimale Standard verhindert technisch das Funken innerhalb von Gebäuden. Beckstein bezeichnete es wörtlich ?als Witz?, einen digitalen Polizeifunk einzuführen, der innerhalb von Gebäuden nicht funktioniert. Diese Funktion müsse vor der Einführung auf jeden Fall noch sichergestellt werden, ansonsten würde er auf den ? so Beckstein - ?Digitalfunk light? verzichten.

Quelle: Wikinews

Bayern erhöht deshalb auf eigene Kosten den GAN-Standard (GAN+X), um u.a. auch diesen Punkt sicherzustellen.

Siehe auch hier S. 7 und 8

Gruß
Peter



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