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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Wann hat die Alarmierung der Mitarbeiter zu erfolgen??? | 12 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 351668 | ||
Datum | 26.07.2006 11:14 MSG-Nr: [ 351668 ] | 10391 x gelesen | ||
Hallo! Noch ein Problem: Wann hat die Alarmierung der Mitarbeiter zu erfolgen? Konkreter Fall: Nach Auslösung der BMA treffen sich Leute von der Technik um die Auslösung zu überprüfen, erst dann wird, wenn nötig Räumungsalarm ausgelöst! Die Zeit der Überprüfung geht für die Selbstrettung bei einem Notfall verloren, ist dies rechtens, oder muß bei BMA-Auslösung gleichzeitig die Räumung erfolgen??? Danke Euch schon mal!! Gruß Michael " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr! Das wäre traurig." Steve Martin | ||||
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