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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Wann hat die Alarmierung der Mitarbeiter zu erfolgen??? | 12 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 351669 | ||
Datum | 26.07.2006 11:24 MSG-Nr: [ 351669 ] | 8658 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Zeleny Wann hat die Alarmierung der Mitarbeiter zu erfolgen? Nach Bedarf. Gilt selbstverständlich nicht für Rechenzentren bzw. andere Räumlichkeiten mit (sauerstoffverdrängender) Löschanlage. Die Zeit der Überprüfung geht für die Selbstrettung bei einem Notfall verloren, ist dies rechtens, oder muß bei BMA-Auslösung gleichzeitig die Räumung erfolgen??? Ist Auslegungssache, sollte aber ein Brand gleich so heftig bzw. seine Auswirkungen (Brandrauch) so gravierend sein, scheint der bauliche Brandschutz fehlerhaft zu sein. Also meiner Meinung nach, kommt es zu erheblichen Teilen auf die Betriebsstätte an. Ob nun chemischer Betrieb, Verwaltungsgebäude oder Pflegeheim. Vielfach ist eine alleinige/selbstständige Räumung gar nicht möglich, wenn ich jetzt z.B. an ein Pflegeheim denke. MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | ||||
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