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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Landesfeuerwehrverband
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBadezimmer als Aufenthaltsraum betrachten?16 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern351700
Datum26.07.2006 14:14      MSG-Nr: [ 351700 ]12200 x gelesen

Hallo,
bist Du Brandschutzzeuchverchecker und willst jemandem mit aller Macht was andrehen? Wenn schon, dann zieh die Leute nicht so schnell übern Tisch, nicht dass sie von der Reibungswärme Brandblasen bekommen ;-)

Also,
Du hast natürlich recht. Es gibt ein Muss. Und das Muss kann jeder nachlesen, die Nordrheinvandalen genau
hier.
(ich gehe davon aus, dass diese öffentlich-veröffentlichte Ausführung aktuell und gültig ist)
Nicht mehr und auch nicht weniger. Wenn man bissl mehr wissen will, kann man sich auch noch diverse Ausführungsverordnungen und Kommentare zu Gemüte führen. Aber in keiner dieser Wälzer dürfte ein Bad einer Wohnung ein Aufenthaltsraum sein.
Ganz einfach: Frag doch mal den verantwortlichen Entwurfsverfasser (SB), der z.B. eine Erklärung genäß § 67, Abs. 2 BauO NRW abgegeben hat, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht, was die/der dazu sagt. Ggf. stehts auch in der VB-Bescheinigung gemäß § 67, Abs. 4 BauO NRW. Sollte es sich wider Erwarten um einen Sonerbau handeln, steht ggf was im Brandschutzkonzept, dass gemäß § 69, Abs. 1 BauO NRW einzureichen ist.

(Obwohl, wenn man die Aufenthaltszeit mancher Damen betrachtet, in der sie sich kiloweise im gleichen Raum gelagertes Gefahrgut in die Visage spachteln, vielleicht muss das Baurecht dringend in diesem Punkt überarbeitet werden und das Bad als Raum mit besonderer Brand- und Explosionsgefahr deklariert werden)

Wenn dann IYHO Geschrieben von Thobias Schürmannbesondere Brandschutztechnische Maßnahmen ergriffen werden müssen, wie sollen diese denn dann aussehen?
Vielleicht kann man an die Badewannenarmatur einen Abzweig basteln, der eine Vollsprinklerung der Wohnung speist? Dann sollte man nach volltrunkener, intensiver Umarmung der Keramik tunlichst nicht den falschen Hahn öffnen, sonst folgt die Ernüchterung auf dem Fuße!

BTW: wo wird eigentlich baurechtlich der "gefangene Raum" und seine Ach-so-schädlichkeit erwähnt? Das ist auch so ein Schreckgespenst, jeder nimmts in den Mund und will was dagegen machen, aber keiner weiß, wo dazu die Grundlage ist. Ein "gefangener Raum" im Denken von Otto-Normal-Brandschützer ist wohl eher ein Schlafzimmer, dass ans Wohnzimmer angebunden ist, als ein Bad, dass an den (nicht notwendigen) Flur angebunden ist.
Mal so zum Vergleich: Welche besonderen brandschutztechnischen Maßnahmen müssen denn für den Fall "Schlafzimmer, dass ans Wohnzimmer angebunden ist" getroffen werden, und auf welcher Grundlage?

Geschrieben von Thobias SchürmannDenn die Gefahr Person gehts ins Bad und lässt Ferneseher laufen oder die Zigarette liegen und es kommt in der Zeit, seines Bades zu einer Brandentwicklung ist die Person in dem Raum gefangen.
(Dann wird er mit der Schiebeleiter oder Steckeleiter gerettet ;-))
Und wenn die Person ins Schlafzimmer geht, oder in den Keller, oder auf den Balkon?
Oder - die Besenkammer! Ja, auch da können sich Personen lange aufhalten, außer mein Haarfarb-Bruder, der beim Reden wie beim Tennisspielen verzweifelt um jeden Satz kämpft, der kommt schon nach wenigen Sekunden, und auch wieder raus.

Also ehrlich ich versteh dein Problem nicht. Deshalb komm ich immer mehr zu dem Schluss, dass mein erster Satz zwar boshaft, aber der einzige (zumindest teilweise) ernstzunemende ist.

Übrigens, IMHO ist man in NRW damit und großteils damit auf dem richtigen Weg.


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

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