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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Badezimmer als Aufenthaltsraum betrachten? | 16 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 351715 | ||
Datum | 26.07.2006 15:18 MSG-Nr: [ 351715 ] | 12852 x gelesen | ||
Ist ein Hotel mit integrieter Wihnung für angestellte und besitzer und einem direkt angeschlossen Geschäftstrakt, bzw. Bürotrakt, was der gleichen Person gehört, weshalb Räume in dem Geschäftstrakt, bzw. Bürotrakt als Versammlungsräume auch für das Hotel genutzt werden sollen. Das Zimmer um das es geht ist ein Hotelzimmer, bzw. eine Suit die sich an der Hangseite befindet und somit nicht mit der DLK erreicht werden kann, von vorne betrachtet handelt es sich um das 2.OG, aufgrund der Hanglage bildet es aber von hinten betrachtet das 5.OG. Die Fenster sind nicht anleiterbar, bzw. nur über die ein begehbareres Dach, welches mit der 2teiligen Steckleiter erreicht werden kann und von dort kann ein Fenster mit der 3teiligen Schiebleiter erreicht werden, wobei sich dies in der Praxis erstmal beweisen muss, ich bin skeptisch dass das so funktioniert. Das Hotel selbst verfügt über ein Treppenhaus mit drei Stichluren, einer ist 9m lang, einer 14,95m und der Haupotflur ist 19,25m lang (Stichflurlänge laut Beherbergungsstättenverordnung nich´t länger als 15m). An diesem zu langen Stichflur liegt die Suite um die es geht. Zweiter Rettungsweg dieser gebäudeseite ist nicht, bzw. nicht durchgehend anleiterbar (manchmal verpserren auch seltsame Balkonkonstruktionen ein anleitern. Zimmer zur Straßenseite im 1.Og und 2.OG können durch Rettungsgeräte der Feuerwehr erreicht werden, nicht jedoch der Rückseite. Es wurde bereits angefangen weiter zu bauen ohne den baulichen Brandschutz zu beachten, erst nach auflage der Feuerwehr wurde ein Konzept erstellt. Einige Punkte konnten schon gelöst werden andere noch nicht. Für den Raum der nicht anleiterbar ist und hinter dem anderen liegt sind erste einauten erfolgt um dort durch Rauchmelder eine zusätzliche Warnung zu erreichen. Das Problem war dabei ob das Bad nicht auch mit einem entsprechenden Alarmeinrichtung versehen werden müsste, mit der auch der gefangene Raum gewarnt wird. Dies war die Ausgangssituation und darum gib es mir in der Frage. Die gefunde Lösung sieht so aus, dass die einzelnen Zimmer (für die ein kleiner Austritt als Balkon gedacht war, mit durchgehenden Balkonen versehen werden, die jeweils an ihrer Kopfseite über eine Wendeltreppe mit Auftrittbreite an der schmalsten Stelle größer 10cm versehen. Für den zu langen Stichflur wurden entsprechende Balkone vor Kopf vorgesehen, von denen eine Leiter führt, man entschied sich für T-30-RS Türen um den balkon abzutrennen. Die Signaleinrichtung für den ehemals gefangenen Raum wird wieder entfernt und durch eine andere auf das komplette gebäude passene de BMA ersetzt, auch wenn eine BMA nicht erforderlich ist, da die als Grenze der BeherbergungsstättenVO vorgegebenen 60 Gästebetten nicht überschritten werden (48 Gästebetten gibt es). Die Trennung zwischen Hotel/ Betreiberwohnung und Bürogebäude erfolgt durch eine (nach vorstellung des bauherren) eine Komplextrennwand, auch wenn eine Brandschutzwand ausgereicht hätte. Der einzigste Übergang ist mit einer T90-RS Tür und feststellanlage versehen. Weitere Probleme waren zwei Lichtkuppel über den Putzmittelraum und Technikraum die direkt unter einem Fenster waren und somit eine Brandausbreitung in einem anderen Brandbschnitt möglich gewesen wäre. Der vorhanden Aufzug im Flur nicht mehr den aktuellen anforderungen entsprach und durch seine ausführung auch Rauch und Feuer über die Etagen sich hätte ausbreiten koönnen, deswegen wurde auf den Fluren eine T-30-RS Tür installiert und der Aufzug wird entsprechend nachgerüstet. Das sind nur einige der Probleme die bei diesem gebäude aufgetreten sind, weitere sind fehlende Nachweise für die 1989 (während der ersten bauphase, von 1990 bis 2005 wurde nicht weitergebaut) eingabuten Klappen, Durchführungen, Wände, einige Türen und der genaue Verlauf einiger Leitunge war ebsnso unklar wie die Konstruktionen in den zwischen Decken bezüglich des baulichen Brandschutzes, bzw. wie die durchführungen durch Brandwände und Wände nach arte iner Brandwand realisiert wurden. Zu der Lüftungsanlage fehlten alle Angaben. Soviel dazu Pläne würde ich ja weitergeben damit du dir selbst einen Überblick verschaffen kannst, habe da jedoch keine berechtigung für. MFG Thobias | ||||
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