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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umgang mit Brandstiftern in der FW, war: Bewährungsstrafe für zündelnden | 2 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 352147 | ||
Datum | 28.07.2006 10:35 MSG-Nr: [ 352147 ] | 5045 x gelesen | ||
In dem Bericht steht: "ehemaliger Feuerwehrmann". Da liegt die Vermutung nahe, dass der Kamerad die Feuerwehr verlassen musste. Wie seht ihr das: Sollten solche "Kameraden" definitiv rausgeschmissen werden? Sollten sie nur vorübergehend aus dem Dienst scheiden? Sollten sie weiter im Dienst bleiben dürfen? Wer sollte bei diesen Entscheidungen beteiligt sein: Führungsspitze, gesamte Mannschaft? Oftmals geben die Täter soziale Probleme an. Wie stark seht ihr eine betroffene Wehr in der Verantwortung, dem Täter (sofern möglich) Hilfestellung bei der Lösung dieser Probleme zu geben? Sind vielleicht auch Präventivmaßnahmen möglich? Auf welche Anzeichen könnte man achten? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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