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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Juristische Def. Einzelfall ? | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 352455 | ||
Datum | 30.07.2006 14:14 MSG-Nr: [ 352455 ] | 6185 x gelesen | ||
Hi, ich suche eine juristische Definition zu dem Begriff "Einzelfall"! Gibt es so etwas? Folgendes habe ich gefunden: Geschrieben von Wikipedia Einzelfall Ist das verwendungsfähig und ähnlich/deckungsgleich mit einer evt. vorhandenen juristischen Definition? Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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