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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN??? | 56 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 352608 | ||
Datum | 31.07.2006 12:20 MSG-Nr: [ 352608 ] | 22142 x gelesen | ||
Geschrieben von werner neudecker Geschrieben von Michael Weyrich Quelle: StVZO § 53a: Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein. Zitat StVZO Ende. Eine tragbare gelbe Blinkleuchte ist - tragbar ;-) - standsicher - so beschaffen, daß ... erkennbar ist - von der Lichtanlage des Fahrzeuges unabhängig Da steht _nicht_, daß sie nicht auf dem Dach des Fahrzeuges stehen darf und es steht auch nicht da, daß sie von der Stromversorgung des Fahrzeuges unabhängig sein muß. Was ist das Problem? Gelbe Blinkleuchten zur Absicherung einer Unfall- oder Gefahrenstelle sind nicht nur erlaubt, sondern empfohlen. Die Form und der Aufstellort sind nicht vorgeschrieben. Was selbstverständlich nicht geht ist Betrieb während der Fahrt, Festanbau. Eine Beurteilung der Sinnhaftigkeit war nicht Gegenstand meiner Ausführungen ;-). Michael Schuckart | ||||
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