News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Modulausbildung NRW (was: Setzt sich die Notfallmeldung MAYDAY durch?) | 19 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 352897 | ||
Datum | 01.08.2006 19:06 MSG-Nr: [ 352897 ] | 13769 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Hubert Kohnen--- In NRW gibt es ja seit einigen Jahren eine modulare Grundausbildung. M.E. wird nicht umsonst wird die Reihenfolge Modul 1 - Modul Funk - Modul 2 - Modul Atemschutz - Modul 3 - Modul 4 vorgegeben. Eine solche Vorgabe ist mir nicht bekannt. Im Gegenteil soll laut TM-Lernzielkatalog die Lehrgänge Sprechfunk und Atemschutz im dritten Jahr (also nach allen 4 Modulen) durchgeführt werden, mit der Option, diese zwischen dem 2. und dem 3. Modul durchzuführen. Den Sprechfunklehrgang vor dem 2. Modul durchzuführen halte ich nicht für notwendig und auch nicht für sinnvoll. Beide Funktionslehrgänge vor den Einsatzübungen (also vor Modul 3) durchzuführen macht natürlich Sinn, ist aber IMO weder vorgeschrieben noch die Regel in NRW :-( Gruß, Henning. | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|