Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 354680 |
Datum | 11.08.2006 17:44 MSG-Nr: [ 354680 ] | 179321 x gelesen |
Infos: | 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Organisatorischer Leiter
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Massenanfall von Verletzten
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Schnelleinsatzgruppe
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Christian FischerWenn Du dann mal 4 RTW und 2 NEF vor Ort hast, aber der OrgL und der LNA eben noch nicht da sind (weil weitere Anfahrt), dann hat der erste RettAss ganz gut was zu tun.
Irgend einer der RettAss (1. RTW oder 1. NEF je nach örtlichen Regelungen) hat da wirklich eine verantwortungsvolle Aufgabe. Eine sinnvolle Ausbildung hierfür ist auch in der RA Ausbildung notwendig.
Wenn ich mir aber so einige junge RA ansehe möchte ich doch lieber von einer Person mit mehr (Lebens-)Erfahrung und einer auf diese Erfahrung basierende Ausbildung führen lassen.
Für den LRA muss man ja auch 25 Jahre alt sein und 2 Jahre Berufserfahrung haben.
Mein Vorschlag daher:
MANV Ausbildung mit den Punkten:
* 1. RTW
* Verletztenablagen
* Sichtung (z.B. START)
* Zusammenarbeit mit SEG /KatS
* Arbeiten auf dem BHP
* Verhalten in einem Verband
für alle RA.
Dann aufbauend auf den LRA (wo man ja etwas über Personalführung lernt) ein GF-RD Lehrgang überwiegend zusammen mit den GF San / Betr.
Was für eine Ausbildung hat eigentlich ein GF einer BF?
Gruß
Ingo
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