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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehren in Kleinstkommunen | 8 Beiträge | ||
Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern | 354857 | ||
Datum | 12.08.2006 19:24 MSG-Nr: [ 354857 ] | 6737 x gelesen | ||
Hallo Forum, beim Surfen im Internet stelle ich immer wieder fest, daß es trotz aller Gemeinde- gebietsreformen in Deutschland noch eine Vielzahl von winzigen Gemeinden mit tlw. erheblich weniger als 100 Einwohner gibt. Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, wie solche Zwerggemeinden (ich nenn hier mal Wiedenborstel mit 6 Einwohnern, Süderhöft oder Gröde) ihrer Pflichtaufgabe Feuerwehr nachkommen. Kann mir hier jemand sagen, wie das in diesen Gebietskörperschaften gehandhabt wird? Evtl durch Zweckverbände? Wie wird das in den jeweiligen Landesfeuerwehrgesetzen geregelt? Danke schonmal für eure Infos. Gruß Bernd | ||||
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