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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 1? job und lohnausfall | 5 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 T.8, Gera / Thüringen | 355290 | ||
Datum | 14.08.2006 18:09 MSG-Nr: [ 355290 ] | 6166 x gelesen | ||
Hallo, ich bin seit über 10 jahren einsatzkraft bei einer Freiwilligen Feuerwehr. Letze woche hatten wir einen etwas größeren einsatz, der bei mir auch in die Arbeitszeit betraf. Ich hätte um 7:00 Uhr meinen EEJ anfangen sollen was ich aber erst so gegen 9 Uhr konnte. Der Träger ist jetzt der Meinung ich soll die 2 Stunden nacharbeiten oder ich bekomm sie als Fehlzeit angerechnet und net bezalht. wie ist die Rechtslage? hat einer vieleicht Gerichtsurteile die ich vorlegen kann? greets dor Andy | ||||
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