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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | HuPF | 76 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 356195 | ||
Datum | 18.08.2006 20:24 MSG-Nr: [ 356195 ] | 24742 x gelesen | ||
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Moinsen! Geschrieben von Benjamin Kreiskott Wie schon geschrieben, verbindlich ist es bisher nicht, Sorry, wenn ich jetzt mal etwas direkt werde. Das ist nicht persönlich gemeint, Benjamin. Diese Aussage ist schlicht falsch und wird durch ständiges Wiederholen nicht richtig! Man schaue in die UVV V C 53 (UVV Feuerwehr, die auch in Bayern gilt) und stelle fest, dass in den Durchführungsanweisungen zu § 12 Absatz 2, persönliche Schutzausrüstung gegen erhöhte thermische Gefahren gefordert wird. Bei einschlägigen Unfällen wie zB Untergrombach, Winterfeld hat sich gezeigt, dass einlagige PSA aus zB Baumwolle nicht gegen erhöhte thermische Anforderungen schützt. Welch Wunder ;-)! Wenn man mal ein Blick in die Anforderungen der EN 469 oder der HuPF schaut, ist das nicht überraschend. Die UVV ist autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherer und somit RECHTSVERBINDLICH für den Unternehmer (= Gemeinde) und Versicherungsnehmer (= Feuerwehrmann). Also sind Überhosen in Bayern bereits seit Jahren Pflicht! Beste Grüße Sven | ||||
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