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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 356214 | ||
Datum | 18.08.2006 21:48 MSG-Nr: [ 356214 ] | 33679 x gelesen | ||
Geschrieben von Hanswerner Kögler Warum sollte es? Lese die Beiträge zuvor .... Geschrieben von Hanswerner Kögler Nur für die Feuerwehr sind sie "ungeeignet"? in welchem Schlaraffenland lebt ihr eigentlich? Sorry, aber diese Ausnahmeregelungen sind da um heranwachsende Auszubilden die Möglichkeiten zu geben einen Beruf zu erlernen, hierfür sind auch mindestaltersgrenzen gegeben, so muss man für so manchen Beruf mindestens 16 Jahre alt sein! Im Feuerwehrdienst, dass sollte aber klar sein, geht es nicht darum Brotteig zu Kneten, sondern die Anforderungen (die nicht unbedingt im vorneherein zu erkennen sind) sind u.U. mit Gefahren verbunden. Ein Zimmermann AZUBI darf z.B. nicht mit einer Kettensäge arbeiten, genauso wenig wie eine Krankenschwester AZUBINE Nachtdienst machen darf (darf sie nämlich erst ab 18). Es sagt ja keiner was, dass ein 16/17 Jähriger seine ersten Ausbildungen machen darf, aber Einstzdienst sollte denen die Volljährig sind vorbehalten sein! Eine Person unter 18 braucht Lt. Gesetz eine Aufsichtsperson, und dafür gibt es eindeutige Regelungen, wenn eine Fw,ein EL oder ein GF bereit sind diese Verantwortung zu übernehemen, nur zu, aber es sollte sich diejenigen dann auch über die eventuellen Konsequenzen im klaren sein. Also in welchem "schlaraffenland wir Leben" sollte man sich gut überlegen, es geht hier um Gesetze zum Jugendschutz die Ihren Sinn und die Notwendigkeit auch haben! Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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