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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHuPF76 Beiträge
AutorOliv8er 8F., Wöllstein / Rheinland-Pfalz356594
Datum21.08.2006 10:38      MSG-Nr: [ 356594 ]24606 x gelesen
Infos:
  • 21.08.06 HuPF 1 - Überjacke
  • 19.08.06 HuPF 4 - Überhose
  • 19.08.06 HuPF 3 - Jacke
  • 19.08.06 HuPF 2 - Hose

  • Auszug aus der FwVo Rheinland-Pfalz:

    § 4 Persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen, Funktionsbezeichnungen und
    Dienstgrade
    (1) Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehren, die Kreisfeuerwehrinspekteure, Kreisausbilder,
    Kreisgerätewarte und die Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes der kreisfreien Städte
    und des Landes tragen bei Einsätzen und Übungen Feuerwehr-Schutzkleidung. Hierfür sind sie
    auszustatten mit:
    1. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
    2. Arbeitsmütze,
    3. Feuerwehr-Schutzanzug, bestehend aus Jacke, Hose und Pullover oder Weste,
    4. Schutzhandschuhen,
    5. Feuerwehrschutzschuhwerk (Feuerwehrstiefel),
    6. Überjacke und Kopfbedeckung, die gegen besondere Witterungseinflüsse schützen.

    Gruß Oli



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