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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Führungsgrundsätze, Qualifikation und Funktion! | 38 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 357391 | ||
| Datum | 24.08.2006 18:38 MSG-Nr: [ 357391 ] | 11613 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Thobias Schürmann--- Wir haben so einige unstimmigkeiten wer denn was und wie und wann führen darf. Grundsätzlich das, wofür er ausgebildet wurde. Was das ist, steht z.B. in der FwDV2 oder in der Lehrgangsbeschreibung, F/B V Verbandführer Zu beachten ist, dass der F/B V aufgeteilt wurde in den F/B V-I (Verbandsführer) und den F/B V-II (Einführung in die Stabsarbeit). Das folgt so auch der FwDV2. Gab es den Staffelführer jemals? Für das Führen taktisch selbstständiger Einheiten bis zur Gruppenstärke ist der GF zuständig, egal ob es sich um eine Gruppe, eine Staffel oder um einen Trupp (das wird gerne vergessen!) handelt. Gruß, Henning | ||||
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