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RubrikTaktik zurück
ThemaDer Zug im (Lösch-)Einsatz, Historie und heutige Notwendigkeiten!3 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW357467
Datum25.08.2006 10:56      MSG-Nr: [ 357467 ]12166 x gelesen

Hallo,

ich hab hier mal die Rohtexte aus der SER Der Zug im Löscheinsatz, www.standardeinsatzregel.org bzw. www.ecomed.de reinkopiert.

Dann wird die Entwicklung aus der Historie, der heutige Sachstand und die Probleme mit der v.a. hier mehr als oberflächlichen FwDV 3 vielleicht ein bißchen klarer:


1.1 Geschichtliche Entwicklung

Die Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 5, die für Ausbildung UND Einsatz gilt, (Der Zug im Löscheinsatz) entstammt ebenso wie andere heutige Vorschriften aus der PDV 23, konkret aus der "Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst (AVF)", 1. Teil : Der Löschangriff, Abschnitt C: Der Zug. Sie wurde am 5. Februar 1939 vom damaligen Reichsministerium des Inneren herausgegeben.


Abb.1.1/1: Gliederung einer FE-Bereitschaft (Zeichnung: Reichsfeuerwehrschule Eberswalde 1943)


Innerhalb des Feuerlösch- und Entgiftungsdienstes (FE-Dienst) bestand ein Zug aus zwei Löschgruppen, wobei zwischen ?leichsten Löschzügen? mit jeweils zwei Kraftzugspritzen KzS 8 und ?schweren Löschzügen? mit jeweils zwei Löschgruppenfahrzeugen unterschieden wurde.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg gab es neben den ?kommunalen Löschzügen? (s.u.) innerhalb des Katastrophenschutzes eigene tTaktische Einheiten: Mit Aufstellung der Brandschutzeinheiten des Luftschutzhilfsdienstes (bis 1969) gliederte sich eine ?Feuerwehrbereitschaft? in zwei ?Angriffszüge? (bestehend aus einem Zugtruppfahrzeug, einem VLF, zwei TLF 8 und einem LF 16-TS) und einem ?Wasserversorgungszug? (bestehend aus einem Zugtruppfahrzeug, je einem TLF 16, LF 16-TS und SKW {= SW 2000}), alle Züge waren mit jeweils 1/2/21/24 FA besetzt. Ausbildung und Einsatz waren nicht in FwDV, sondern in eigenen Dienstvorschriften (LSHD-DV) geregelt.

Nach Auflösung des LSHD wurden die Einheiten aufgelöst und unter Bildung neuer Taktischer Einheiten und Beschaffung neuer Fahrzeuge in den Katastrophenschutz überführt. Der ?Löschzug Wasser? ist in Abb. NNN1.1/2 dargestellt. Im ?Löschzug Retten? wurde der Schlauchwagen des ?Löschzug Wasser? durch einen Rüstwagen ersetzt.


Abb. 1.1/2: Löschzug ?Wasser? des Katastrophenschutzes (Zeichnung: Der Bundesminister des Innern)


Auf kommunaler Ebene Inhaltlich blieb die FwDV 5 über die folgenden fast 70 Jahre inhalktlich praktisch unverändert, obwohl seit vielen Jahrzehnten kaum eine Feuerwehr die geforderten Personalstärken einhalten konnte und sich die Fahrzeugausstattung sowie Aufgaben teils massiv verändert haben. Zu den großen Feuerwehren, die dem Anstieg der Technischen Hilfeleistungen auch bei ihren Fahrzeug- und Löschzugkonzepten Rechnung trugen, gehörten insbesondere die Feuerwehren Frankfurt (Entwicklung der HLF 16), Hannover (Entwicklung der TLF-H und TLF-P) sowie Berlin (Entwicklung der LHF). Aber auch bei kleineren Berufsfeuerwehren gab es enstprechende Entwicklungen (BF Wilhelmshaven: HiLF 16, BF Flensburg: TroTLF 16 mit Hilfeleistungssatz).



Abb. 1.1/3: Löschzug der frühen 1950er Jahre mit LF aus Kriegsproduktion und DL aus Vorkriegsproduktion, vermutlich BF Stuttgart (Foto: G. Fechner )



Abb. 1.1/14: ?Löschzug? aus dem 2. Weltkrieg, der bis in die 1950er Jahre aus Personal- und Materialmangel oft nur aus LF 25 und DL 30 bestand. (Foto: Archiv de Vries)


Andere Feuerwehren, wie z.B. Hamburg, erweiterten den klassischen Dreifahrzeugzug TLF-DL-LF zunächst um einen ?Rüstanhänger? und später in den 1980er Jahren um einen Rüstwagen RW 1, der von einem ?Springertrupp? des LF besetzt wurde.




Abb.: ?Kurzzug? der Berliner Feuerwehr aus RTW. LHF 16 und DLK 30, das zweite LHF (mit Truppbesatzung) rückt von einer anderen Wache aus

Bei der Entwicklung von Löschgruppenfahrzeugen und ständiger Erweiterung der Beldung ? verbunden mit einer Zunahme von Fahrzeuggewichten und ?abmessungen führe bei einigen Feuerwehren zu der Erkennnis, dassß zumindest die Erstangriffshaeeuge wieder kompakter sein müßte. So entwickelten die BF Frankfurt ?Vorauslöschfahrzeuge? und die BF Bremen in den 1990er Jahren kompakte Löschfahrzeuge ? auf Basis des LF 16, die BF Köln auf Basis des LF 8 (das im Zug durch ein LF 24 ergänzt wird). Die LHF der Berliner Feuerwehr orientieren sich inszwischen auch an diesem ?kompakteren? Konzept.





Abb. 1.1/25.a und b: Löschzug der Feuerwehr Hamburg aus den 1970er und 1980er Jahren bestehend aus TLF 16/25 (Platz des Zugführers), DL 30 und LF 16, dieser Zug wurde bei Bedarf um einen RW 1 ergänzt, der von einem Trupp des LF 16 besetzt wurde. (Fotos: Heiner Lahmann???)



Im Einsatz Häufig bildete häfuig die DL(K) mit dem TLF die ?1. bzw. 2. Gruppe? des ?klassischen Dreifahrzeugzuges TLF-DL-LF?. Aufgrund der unterschiedlichen Beladung war ein vergleichbarer Einsatz der beiden Gruppen (LF 16 bzw. DL(K) und TLF) nur eingeschränkt möglich, so dass oft die Besatzung der einen Einheit den Innenangriff vornahm und die Besatzung der zweiten Gruppe den Aussenangriff durchführte.

Problematisch wurde dies immer dann, wenn die ?falschen? Fahrzeuge für die Einzelaufgaben im Einsatz nebeneinander und hintereinander verwendet wurden: Wenn z.B. das TLF mit der DLK für den Innenangriff und das LF für den Aufbau der Wasserversorgung und den Außenangriff zuständig war, war auch früher schon das Fahrzeug mit den Rettungsgeräten (Leitern, Sprungrettungsgerät ) ebenso an der falschen Stelle - bzw. kam gerade bei ehrenamtlicher Besetzung erst später, wie das umgekehrt für das Fahrzeug mit dem größeren Tank zur Wasserversorgung (ggf. auch im Pendelverkehr) gilt, vgl. dazu ausführlich DE VRIES, 2004.

Mit den Jahren änderte sich die Fahrzeugkonstellation im ?Zug? immer öfter zu zwei praktisch gleichwertigen Erstangriffsfahrzeugen, ergänzt um Führungs- bzw. Sonderfahrzeuge (z.B. ELW 1 und DLK), die von einem oder mehreren Standorten (im Additions -Verfahren) an einer Einsatzstelle zusammengeführt wurden. Der Einsatz derartiger Einheiten ist sehr flexibel und bedarfsgerecht auch in anderen Konstellationen möglich.


Abb. 1.1/36: Moderner Löschzug bestehend aus ELW 1 (1/0/1), HLF (LF 24) (1/5), DLK (1/1) , HLF (LF 16/12) (1/5) und RTW (1/1). (Foto: Jürgen Truckenmüller, Düsseldorf)





Abb. 1.1/74: Vergleich der Muster-Besetzung der FwDV 5 mit den Stärken der AGBF und des Schutzziels (AGBF). (Grafik: de Vries)



Abb. 1.1/N8: Muster-Besetzung von Zügen nach Vorschlägen der Wibera 19XX (Grafik: Wibera)

Gleich blieben jedoch über Jahrzehnte die Feuerwehrdienst- bzw. darauf konkret basierenden Ausbildungsvorschriften (hier v.a. FwDV 5) für « Zugführer ».

Zusammen mit dem Entwurf für mögliche und notwendige Änderungen an den bisherigen Feuerwehrdienstvorschriften 3 bzw. 4 legten CIMOLINO/LEMBECK Mitte der 1990iger Jahre auch Ideen zur Überarbeitung der FwDV 5 vor. Diese waren Grundlage für die seit 1996 laufende Arbeit einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der AGBF NRW und des LFV NRW.

Leider konnte man sich damit im Bundesgebiet aus den unterschiedlichsten Gründen nicht durchsetzen. Statt dessen wurde mit den Entwürfen zur Neufassung der FwDV 3 (vgl. FwDV 3/4, 2002) plötzlich in diese Basisvorschrift für den Löscheinsatz auch die ?Taktikvorschrift? für den Löscheinsatz eines Zuges integriert, obwohl die Inhalte praktisch nichts gemein haben und neben dem Löscheinsatz auch noch andere Einsatzformen in Zugstärke zu regeln wären (z.B. THL, ABC-Einsatz). Nach Angaben von SCHRÖDER, 2005, ist für 2005 mit der Verabschiedung einer neuen FwDV 3 (inkl. Regelungen für den Zug im Löscheinsatz) durch den AFKzV und der anschließenden Einführung durch die Länder zu rechnen.

Leider wurde auch hier durch verbandspolitische und strategische Erwägungen viel Energie und Zeit vergeudet. (Dies lag u.a. an dder von einigen Funktionären befürchteten Personal-Zwangsreduzierung vom Zug nach FwDV 5 (22 FA!) auf den Zug der Realität. Außerdem muss natürlich der ?Zug? dort beginnen, wo die FwDV 4 aufhört, weil sonst ein taktisches ?Loch? weiter bestehen würde. Dies ist bei der FwDV 5 nicht der Fall.) viel Energie und Zeit vergeudet.
Die Verunsicherung bzw. Frustration der ?einfachen? Feuerwehrangehörigen, aber auch von engagierten Ausbildern, wurde durch die sich immer stärker und weiter auseinander entwickelnden landes- oder sogar feuerwehrspezifischen Lösungen verstärkt. Dieses Problem war vorhersehbar : Einerseits aufgrund der in Deutschland bestehenden Verbandsstruktur (Gliederungen der AGBF sowie die LFV in 16 Bundesländern bzw. der DFV auf Bundesebene, Werkfeuerwehrverbände sowie die vfdb) und andererseits aufgrund des Umstandes, dass ?Brandschutz? zunächst Ländersache ist (was alleine schon 16 ?Ländermeinungen? bedingt) und real in rund 20.000 Kommunen sehr individuell gehandhabt wird.


1.2 Ergänzungen im Vergleich zur FwDV 5

Eine einheitliche und grundsätzliche, zwar allgemeine, aber hinreichend detaillierte Regelung für die Anwendung von Löschgeräten ? und das ist mehr als nur der Löscheinsatz! ? halten wir nach wie vor für zwingend erforderlich. Darauf bauen nicht nur weiterführende Regelungen auf, sondern u.a. auch die Ausstattung der Fahrzeuge. Das erfolgreiche und notwendige Zusammenwirken der Einheiten verschiedener Standorte an einer Einsatzstelle hängt letztlich von dieser Regelung ab. Eine Anpassung der Regelung für Leistungsabzeichen ist völlig problemlos und sollte analog erfolgen. Die realitätsnahe Ausbildung mindert auch den ?Praxisschock? der Nachwuchsführungskräfte, wenn diese nach der Ausbildung in die Realität des Einsatzes entlassen werden.

Im Vergleich zu den Vorschlägen von 1995 wurde für diese Empfehlung folgendes aktualisiert:
- Heutige Einsatzfahrzeuge
- Heutige Besetzung von Einsatzfahrzeugen
- Die Belastung der Einheiten und dort v.a. der Atemschutzgeräteträger wurde verstärkt berücksichtigt. Beim jetzigen Vorschlag wird daher besonders der Einsatz hintereinander zur Unterstützung bzw. Sicherung des bzw. der Angriffstrupps aufgeführt.
- Die immer weiter verbreiteten Druckzumisch- (DZA) bzw. Druckluftschaumanlagen (DLSA) erfordern entsprechende und frühzeitig greifende Regelungen v.a. durch den Zug-, aber auch durch die Fahrzeugführer und Maschinisten.
- Maßnahmen der taktischen Ventilation erfordern unbedingt eine Abstimmung der Führungskräfte.
- Hinweise zur Sicherheit (Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung) inkl. der Neufassung der UVV Feuerwehren (GUV-V C 53) sowie die notwendige Verknüpfung zur FwDV 7 wurden stärker berücksichtigt.


....


3 Gliederung des Zuges [1]

Der Zug besteht wie jede andere taktische Einheit aus
- Mannschaft und
- Gerät.

Entsprechend der Anzahl der Einsatzkräfte bzw. Einheiten ist oberhalb einer verstärkten Gruppe ein Zug zu bilden. Dieser kann z.B. aus folgenden Einheiten bestehen:
- Führer mit Führungsgehilfe (1/0/1/2) und 2 Staffeln (1/5/6) = 1/2/11/14, z.B. KdoW, staffelbesetzte LF 10/6 bzw. (H)LF 20/16 und TLF 16/25, TSF-W
- Führer mit Führungsgehilfe (1/0/1/2), zwei Staffeln (2/10/12), 2 Trupps (2/2/4), = 1/4/13/18; z.B. ELW 1, 2 staffelbesetzte (H)LF 20/16 , DLK und RTW
- Führer mit Führungsassistent und -gehilfe (1/1/1/3), eine Gruppe (1/8/9), 3 Trupps (3/6/9) = 1/5/15/20; z.B. ELW 1, LF 16-TS, 2 SW, TLF 24/50

Bei mehr als 3 Staffeln/Gruppen bzw. mehr als 5 selbstständigen Einheiten (auch Truppfahrzeugen!) ist i.d.R. ein taktischer Verband zu bilden, der aus mindesten zwei Zügen bestehen soll .

Die taktische Einheit hat ihren vollen Einsatzwert, wenn
- die Einsatzkräfte die zur Wahrnehmung ihrer Funktion erforderliche Aus- und Fortbildung erfolgreich absolviert haben,
- die Einsatzkräfte zum Zeitpunkt des Einsatzes psychisch und physisch zur Wahrnehmung ihrer Funktion in der Lage sind,
- die Einsatzmittel vollständig, funktionsfähig und in einem gepflegten Zustand sind.



3.1 Mannschaft [2]
3.1.1 Gliederung [3]






Abb. 3.1.1/1: Gliederung der Mannschaft eines Zuges mit MTF , LF 10/6, DLK 18/12 und TLF 16/25. (Grafik: de Vries)






Abb. 3.1.1/2: Gliederung der Mannschaft eines Zuges mit ELW 1, HLF 20/16, DLK 23/12 und LF 16/12 sowie einen (Zug-)RTW. (Grafik: de Vries)


3.1.2 Aufgaben der Mannschaft [3]


Zugführer:

Der Zugführer leitet den Einsatz des Zuges.
Er führt den Führungsvorgang im Sinne der FwDV 100 durch und erteilt Aufträge und Befehle an die Führer der ihm unterstellten Einheiten.

- Er gibt Lagemeldungen an die nächst-höhere Führungsebene oder an die alarmierende Stelle und fordert ggf. der Lage angemessene Verstärkung an.

- Er fasst bei Bedarf ihm unterstellte taktische Einheiten zusammen und benennt den Führer der zusammengestellten Einheit.

- Er gliedert seinen Einsatzbereich bei Bedarf in Einsatzabschnitte. Eine Abschnittsbildung kann räumlich und/oder aufgabenbezogen erfolgen.

(Anmerkung: Erläuterungen hierzu siehe Abschnitt ?Einsatzformen.)

- Er hält gegebenenfalls Verbindung zu sonstigen an der Einsatzstelle tätigen Einheiten.

Sofern der Zugführer die Funktion des Einsatzleiters wahrnimmt, hält er Verbindung zur Polizei, zu anderen Einrichtungen der Gefahrenabwehr, zu anderen Dienststellen und zur Presse.


Führungsassistent:

Der Führungsassistent ist - entsprechende Ausbildung vorausgesetzt - der stellvertretende Zugführer.
Er unterstützt den Zugführer bei der Erkundung nach Weisung sowie bei der Information und Kommunikation. Er übernimmt Aufgaben des ZF nach Weisung.


Führungsgehilfe:

Der Führungsgehilfe fährt den Einsatzleitwagen und wird als Melder des Zugführers tätig. Er sollte über eine Gruppenführerausbildung verfügen. Er unterstützt den Zugführer bei der Information und der Kommunikation. Er bedient an der Einsatzstelle die Kommunikationsgeräte sowie gegebenenfalls die sonstige Ausstattung des Einsatzleitwagens.


Gruppen, Staffeln, Trupps:

Trupps, Staffeln und Gruppen im Löscheinsatz werden z.B. nach der SER ?Die Staffel bzw. Gruppe im Einsatz von Löschgeräten? (vgl. CIMOLINO/DE VRIES, 2005) tätig.
Ansonsten arbeiten sie als selbständige Einheiten in Auftragstaktik bzw. als unterstellte Trupps auf konkrete Befehle.


Ersatz des Zugführers:

Ist der Zugführer noch nicht an der Einsatzstelle eingetroffen, übernimmt der Führer der zuerst eingetroffenen taktischen Einheit die Führung des Zuges und ggf. die Einsatzleitung bis zum Eintreffen des Zugführers. Die Übernahme der Einsatzleitung erfolgt nach einer Einweisung durch den bisherigen Einsatzleiter.

Hinweis: Ggf. sind zur Frage der Einsatzleitung länderspezifische Regelungen zu beachten.

Bei Ausfall des Zugführers wird, sofern der Zugführer nichts anderes bestimmt hat und kein Führungsassistent vorhanden ist, der rangälteste Führer einer nachgeordneten taktischen Einheit der Vertreter des Zugführers.


1.23.2 Geräte und Ausrüstung

3.2.1 Schutzausrüstung

Abhängig vom geplanten bzw. erwarteten Einsatzort gibt es teils erhebliche Unterschiede an Anforderungen der Schutzausrüstung.

Ein FA mit Atemschutzausbildung kann potentiell immer im Innenangriff eingesetzt werden. Dieser benötigt daher grundsätzlich eine Schutzkleidung für erhöhte thermische Anforderungen.
Werden FA sicher nicht in diesen Bereichen eingesetzt (z.B. beim Aufbau einer Wasserförderung), so muss auch keine Schutzkleidung gegen nicht vorhandene Risiken (hier: erhöhte thermische Anforderungen) getragen werden, weil dies die Einsatzkräfte unnötig belastet.

Gerade bei längeren Einsätzen muss der Führer auf die physiologischen Rahmenbedingungen der Einsatzkräfte im Einsatz achten und ggf. rechtzeitig für Ablösung und Erholung der Einheiten sorgen.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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