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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg über Drehleiter zulässig ? | 14 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 C.8, Deizisau / BW | 358304 | ||
Datum | 31.08.2006 01:09 MSG-Nr: [ 358304 ] | 14991 x gelesen | ||
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Hallo Johannes, grundsätzlich ist eine DLK (oder im Allgemeinen auch Hubrettungsfahrzeug genannt) als zweiter RW zulässig, auch für ein Hotel, wenn das Rettungsfenster von öffentlicher Verkehrsfläche oder einer geeigneten Aufstellfläche anleiterbar ist. Es wäre aber auch eine Schiebleiter möglich (Das Rettungsfenster muss im Lichten mindestens 0,90 x 0,90 m groß sein; die Brüstungshöhe darf 1,20 m nicht überschreiten.) wenn vor dem genannten Rettungsfenster eine dafür geeignete Aufstellfläche ist (i.d.R. 4x4m) und diese auch von öffentlicher Verkehrsfläche zugänglich ist. Natürlich ist die Rettungshöhe einer Schiebleiter auf 12 m begrenzt (Brüstungshöhe des Rettungsfenster). Mach dir mal keine Gedanken, es sei denn, du hast bei der letzten BVS was auferlegt bekommen, das aber bis heute nicht behoben ist !?!? (Damals gab es mit Sicherheit ein Protokoll oder Bericht o.Ä). Die max. Eintreffzeit an der Einsatzstelle (Hotel) für Hubrettungsfahrzeuge beträgt in BW 10 min. Nach Abschluss der (ersten) Alarmierung hat die betreffende Feuerwehr also 10 min. Zeit um zum Feuerwehrgerätehaus zu kommen und mit der DLK zum Einsatzort zu fahren. Interessant wäre noch zu wissen, ob die Zimmer an der Gebäuderückseite liegen und um was für ein Gebäude es sich handelt (geringe Höhe (unter 8m), sonstige Gebäude (zw. 8m und 22m)). MfG Michael | ||||
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