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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLöschgruppenführer auf Lebenszeit?10 Beiträge
AutorAndr8eas8 H.8, Fröndenberg / NRW358737
Datum01.09.2006 22:07      MSG-Nr: [ 358737 ]6286 x gelesen

Hallo

Geschrieben von Henning KochLöschgruppen-Leiter (den Begriff finde ich besser, wegen der Verwechselungsgefahr mit der Einsatzfunktion) werden in NRW nicht gewählt, sondern vom Leiter der Feuerwehr ernannt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Siehe §14 der Laufbahnverordnung.


Soweit richtig! aber: wer dieses "Amt" schon vor in Kraft treten der aktuellen LVO inne hatte fällt nicht unter die 6 Jahre Regelung!

Vor einer Ernennung findet eine Anhöhrung statt!

gruß Andreas


Meine Meinung!

ICQ 315403154

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