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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilnahme am Einsatzdienst | 7 Beiträge | ||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 358869 | ||
Datum | 03.09.2006 12:59 MSG-Nr: [ 358869 ] | 6391 x gelesen | ||
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Hallo, diese Frage wurde sicherlich schon einmal behandelt, bräuchte aber möglichst auch rechtliche Quellen. Land Nds. Darf ein neues Mitglied ohne TM I am Einsatzdienst teilnehmen, nach Sinnhaftigkeit sei an dieser Stelle nicht gefragt :-) Wenn nein, wie verträgt sich das mit STGB § 323 c) ( Eigene Gefährdung??) Wenn Lücken in der Ausbildung bestehen, z.B. durch Versäumnis an Dienststunden, kann dann der Einsatzdienst ausgesetzt werden, bis eine enstprechende Stundenzahl X geleistet wurde, wiederum in Anbetracht STGB sowie Rechte & Pflichten??? Gruß Sven | ||||
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