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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrmann
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Löschgruppenfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTeilnahme am Einsatzdienst7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg358877
Datum03.09.2006 13:57      MSG-Nr: [ 358877 ]4885 x gelesen
Infos:
  • 03.09.06 BaWü: Feuerwehr-Grundausbildung ist Voraussetzung für Einsatztätigkeit

  • Geschrieben von Jochen KöhlerAlles rund ums Fahrzeug bekommt auch ein ungelernter mehr oder weniger gut hin.

    Sorry. Aber ich nehme doch nicht auch noch bewußt Einsatzstellentouristen oder Schuttmuldenkommandos mit raus.

    Und §14 UVV Feuerwehr fordert, daß im Feuerwehrdienst nur persönlich und fachlich geeignete FM eingesetzt werden dürfen.
    Und wie willst Du ohne eine Ausbildung diese fachliche Eignung nachweisen, wenn was passiert.?
    Der TrM 1 ist eben nun mal das Mindeste, was man an Ausbildung bei der Feuerwehr haben kann. Wer nicht mal das hat ist an der Einsatzstele nur hinderlich und bindet mir unnötig qualifiziertes Personal (i.V.m. § 18 Abs. 2 UVV Feuerwehr).


    Geschrieben von Jochen KöhlerDennoch bin ich persönlich der Meinung, kann man jemanden ohne Ausbildung jederzeit mit auf Einsatzdienst mitnehmen und eine imaginäre grenze am Verteiler festlegen.

    Und den Verteiler vergiß ganz schnell. Spätestens wenn Dir der Anfäger auf der Straße neben dem LF angefahren wird merkst Du, daß die Verteilergrenze Unfug ist.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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