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Feuerwehrgesetz
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaÜberdrucklüfter21 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W359190
Datum05.09.2006 15:59      MSG-Nr: [ 359190 ]13258 x gelesen

Geschrieben von Axel RauchIst vielleicht die Beschreibung von Rosenbauer ungenau, da hier 4 Lüfter in einer Doku behandelt werden (V24, V16, E15, E16R) und dabei Druck wie auch Überdruckbelüfter vermischt werden?

Ich würde sagen JA.

Schau mal auf die Homepage von Rosenbauer. Dann wundert dich gar nichts mehr.. hier
Da schreiben sie in der Beschreibung innerhalb von drei Sätzen einmal Lüfterleistung, zwei Sätze weiter Luftleistung.. Scheinen es nicht so mit Begrifflichkeiten zu haben.

Gruß,
Sebastian

Btw OT: Hält Rosenbauer seine Kunden eigentlich für doof? "Hochleistungslüfter wurde für Extremeinsätze im Feuerwehrbereich..." und "Lieferung kpl. mit 2 Holzkeilen (zum Verkeilen geöffneter Türen)"


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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