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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Trotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene | 28 Beiträge | ||
| Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 360450 | ||
| Datum | 12.09.2006 10:47 MSG-Nr: [ 360450 ] | 14041 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten Heller Da es eine kleine Firma ist, gibt es keine AN-Vertretung. Manchmal nicht das schlechteste ;-) Mit dem Chef wurde schon gesprochen und er zeigte sich wohl etwas uneinsichtig. Hmm ... gerade in kleinen Firmen/Betrieben sicherlich problematisch. Dachte aber immer gerade in dem familären Umfeld könnte man es "klären". Vermutlich daher auch der Vorschlag mit dem Urlaub. Kann es verstehen, wenn derjenige ggf. noch 20 Tage Urlaub vor sich hinschiebt ... Deshalb die Frage in die Runde, ob es was Rechtliches zu diesem Problem gibt. HBKG, § 11 (2)? Knackpunkt ist der Wunsch einer Fortbildung im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Fortbildung kommt dem Kameraden nicht unbedingt persönlich zugute, sondern anderen, denen er helfen will Um was für einen Lehrgang dreht es sich? Ggf. hätte der Chef doch einen Nutzen davon ... Da gab es doch mal ein interssantes Interview mit dem Leiter der HLFS zu dem Thema. Gibt es dies ggf. irgendwo "online"? Kenne es nur in Papierform. MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | ||||
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