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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hessische Landesfeuerwehrschule
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaTrotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene28 Beiträge
AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg360450
Datum12.09.2006 10:47      MSG-Nr: [ 360450 ]14041 x gelesen

Geschrieben von Thorsten Heller

Da es eine kleine Firma ist, gibt es keine AN-Vertretung.
Manchmal nicht das schlechteste ;-)

Mit dem Chef wurde schon gesprochen und er zeigte sich wohl etwas uneinsichtig.
Hmm ... gerade in kleinen Firmen/Betrieben sicherlich problematisch. Dachte aber immer gerade in dem familären Umfeld könnte man es "klären". Vermutlich daher auch der Vorschlag mit dem Urlaub. Kann es verstehen, wenn derjenige ggf. noch 20 Tage Urlaub vor sich hinschiebt ...

Deshalb die Frage in die Runde, ob es was Rechtliches zu diesem Problem gibt.
HBKG, § 11 (2)?

Knackpunkt ist der Wunsch einer Fortbildung im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Fortbildung kommt dem Kameraden nicht unbedingt persönlich zugute, sondern anderen, denen er helfen will
Um was für einen Lehrgang dreht es sich? Ggf. hätte der Chef doch einen Nutzen davon ...

Da gab es doch mal ein interssantes Interview mit dem Leiter der HLFS zu dem Thema.
Gibt es dies ggf. irgendwo "online"? Kenne es nur in Papierform.

MkG
Jörg


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