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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Trotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene | 28 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 360480 | ||
| Datum | 12.09.2006 12:48 MSG-Nr: [ 360480 ] | 13831 x gelesen | ||
Hi! Ich sehe es so wie Christian. Durch die Freistellung entfällt die Pflicht zur Arbeitsleistung. Dann braucht man auch keinen Urlaub mehr. Es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarung würde etwas stehen von Anrechnungen etc. Da aber gerade in kleinen Betrieben das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, sollte man wie immer vorsichtig damit sein und ggf. auf den "Kompromiss" eingehen, bevor es Ärger gibt, auch wenn es sicherlich nicht korrekt ist. Kündigungsgründe finden sich immer.... Oft hilft hier ein Anruf des Löschgruppenführers beim Arbeitgeber schon Wunder. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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