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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaTrotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene28 Beiträge
AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz360485
Datum12.09.2006 13:34      MSG-Nr: [ 360485 ]13670 x gelesen

Geschrieben von -Katja Midunsky- Da aber gerade in kleinen Betrieben das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, sollte man wie immer vorsichtig damit sein und ggf. auf den "Kompromiss" eingehen, bevor es Ärger gibt, auch wenn es sicherlich nicht korrekt ist. Kündigungsgründe finden sich immer....


Exakt meine Meinung. Ich werde jetzt nicht die alte Leier mit der oftmals fehlenden Anerkennung seitens der Arbeitgeber spielen. In Zeiten wie diesen mit einem immer weicher werdenden Kündigungsschutz und einem angespannten Arbeitsmarkt ist man, auch wenn das Ehrenamt noch so hohe Ziele verfolgt, auf den Goodwill des Arbeitgebers angewiesen.

Nicht unüblich ist es auch bei Personalleitern mal beim alten Betrieb nachzufragen. Und wenn es heißt, dass man ein "Feuerwehrverrückter" ist, der gerne mal die Arbeit dem Ehrenamt unterordnet, senkt dies die Chancen. Ich würde es nicht schreiben, wenn ich es nicht schon bei Bewerbungsgesprächen, als ich noch Feuerwehr als Hobby angab, miterlebt hätte. Ein Bekannter hatte gar mal einen Arbeitgeber, der ihm ganz klar gesagt hat, dass er es nicht toleriert, dass er sich während seiner Arbeitszeit für die Feuerwehr aus dem Betrieb entfernt.

Die Gesetze pro Feuerwehr sind eine Seite der Medaille, die Realität leider eine andere.

Meine private Meinung - ist doch klar.



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