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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaTrotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene28 Beiträge
AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Niedersachsen360636
Datum12.09.2006 23:35      MSG-Nr: [ 360636 ]14063 x gelesen

Geschrieben von Lüke FreeseHallo Forum,

im Niedersächsischen Brandschutzgesetz steht das genauso. Da steht aber nicht drin, das die Firma die Kosten tragen muß. Also wenn ein Betrieb einen Mitarbeiter für einen Lehrgangsbesuch freistellt, holt sie sich das Geld, einschließlich der anteiligen Kosten für die Sozialabgaben, von der entsendenden Gemeinde/Stadt wieder. So einfach ist das.

Munter bleiben, Lüke


Geschrieben von ---Niedersächsisches Brandschutzgesetz--- ...Für die Teilnahme an Aus- oder Forbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit besteht der Freistelungsanspruch nur, soweit nicht besondere Interressen des Arbeitgebers entgegenstehen. ...

Dann definiere mal einer "besondere Interressen des Arbeitgebers "


MkG
Thomas

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