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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Trotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene | 28 Beiträge | ||
| Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 360649 | ||
| Datum | 13.09.2006 08:44 MSG-Nr: [ 360649 ] | 13856 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Glauer Dann definiere mal einer "besondere Interressen des Arbeitgebers " Also, ich würde sagen ein kleiner Handwerksbetrieb ( Kunststofffenster Herstellung und Einbau ) hat neben dem Inhaber noch zwei Gesellen. Er hat eine Baustelle mit Terminarbeit wo er seine beiden Gesellen braucht. Genau in dem Zeitraum möchte der eine Geselle eine Woche zur Feuerwehrschule. Da könnt ich mir schon vorstellen das dem "besondere Interessen des Arbeitgebers" entgegenstehen. Munter bleiben, Lüke | ||||
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