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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaNebentätigkeiten19 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar360751
Datum13.09.2006 19:41      MSG-Nr: [ 360751 ]6734 x gelesen

es geht wohl daraum das Nebentätigkeiten von der Kommoune genehmigt werden müssen

und wenn die 15 neue Anwärter haben einstellen müssen um die 48 h zu realisieren werden sie wohl kaum genehmigen das jemand noch 20 h Nebentätigkeit macht



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