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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Schäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm | 24 Beiträge | ||
| Autor | Mart8in 8And8rea8s E8., Frankfurt / Hessen | 361566 | ||
| Datum | 19.09.2006 15:06 MSG-Nr: [ 361566 ] | 8599 x gelesen | ||
Geschrieben von David Freiberg Bleibe ich auf dem Schaden sitzen. Das kann Dir mit SIcherheit nur die Versicherung beantworten, nachdem der Schadenshergang geprüft würde. Ich weis von einem Kameraden, der einen Wegeunfall beim Einsatz hatte, das dessen Schaden am Fahrzeug reguliert wurde. Geschrieben von David Freiberg durch den Aufprall auf das Wasser meine Stoßstange gebrochen und die Radkastenverkleidung beschädigt wurde. Mit wieviel km/h bist Du denn auf wieviel Wassermasse geprallt dass dabei die Stoßstange bricht??? Das musst Du mal versuchen der Versicherung plausiebel zu erklären. | ||||
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