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- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm24 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW361645
Datum19.09.2006 23:04      MSG-Nr: [ 361645 ]8598 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Sascha TrögerÜber § 13 SGB 7?
Ganz genau. Übrigens: Bundesrecht!

Geschrieben von Sascha TrögerHier werden solche Fälle m.W. über den KSA abgewickelt. Wäre es also gar nicht erfordelich, daß die Gemeinde dort versichert ist?

Das kann sich die Gemeinde allerdings nicht aussuchen, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Es ist daher doppelt "versichert", der KSA müsste eigentlich erst dann einspringen, wenn die engen Voraussetzungd es § 13 SGB 7 nicht vorliegen.

Gruß
Sven



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Schäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt