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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaNotausgangsbeschilderung6 Beiträge
AutorJan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz362185
Datum23.09.2006 17:40      MSG-Nr: [ 362185 ]5373 x gelesen
Infos:
  • 23.09.06 BGV A8

  • Geschrieben von Michael Hilbert?? Das Hinweisschild wird keinen vor einer Stolpergefahr schützen, es Schütz vielleicht vor unbereichtigtem Abstellen von Gütern jed welcher Art auch immer, aber dies ist hier nicht gegeben. Keiner wird bei uns den Haupteingang zustellen, und die Tür zur Terrasse ist auch so stark frequentiert (Raucher) dass diese wohl auch nicht zugestellt werden wird (wobei ausschließen darf man es nie), Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit dass in diesem Bereich etwas abgestellt wird nicht groß, es handelt sich um einen Flur im 1 OG, in dem sich 7 Büros für etwa 11 Ma befinden, der Flur ist ca 3m Breit und wie geschrieben ca 20-25 m lang, in ihm finden Kunstdauerausstellungen statt, weswegen schon nichts abgestellt werden darf.

    OK. Dumm von mir. Du hast recht. Befinden sich eigentlich durch die Ausstellungen Besucher im Gebäude?

    Geschrieben von Michael HilbertEs gibt viele Vorschriften, wenn diese aber schon von den Behörden nicht durchgesetzt werden.....
    Das Unternehmen in dem ich Beschäftigt bin, wurde 95 und 2000 jeweils erweitert, einmal Aufgestockt und einmal ein Seitenflügel angebracht, so dass es jetzt ein L-Förmiger Bau ist, wir haben keine Brandabschnitte oder Trennungen, die verhindern würden, dass sich der Rauch im ganzen Unternehmen ausbreitet. Lediglich das Treppenhaus im Neubau, das als zweiter Fluchtweg dient, hat Feuerschutztüren, das restliche Gebäude nicht.
    Aber wenn die offizielen Instanzen versagen, wie soll man dann gegenüber der GL hier argumentieren?


    Ich kenne halt nicht die Abmessungen des Gebäudes, aber wenn es recht groß ist, sollte es in den Fluren zumindest Rauchschutztüren geben.



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