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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Notausgangsbeschilderung | 6 Beiträge | ||
Autor | Jan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz | 362185 | ||
Datum | 23.09.2006 17:40 MSG-Nr: [ 362185 ] | 5373 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Hilbert ?? Das Hinweisschild wird keinen vor einer Stolpergefahr schützen, es Schütz vielleicht vor unbereichtigtem Abstellen von Gütern jed welcher Art auch immer, aber dies ist hier nicht gegeben. Keiner wird bei uns den Haupteingang zustellen, und die Tür zur Terrasse ist auch so stark frequentiert (Raucher) dass diese wohl auch nicht zugestellt werden wird (wobei ausschließen darf man es nie), Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit dass in diesem Bereich etwas abgestellt wird nicht groß, es handelt sich um einen Flur im 1 OG, in dem sich 7 Büros für etwa 11 Ma befinden, der Flur ist ca 3m Breit und wie geschrieben ca 20-25 m lang, in ihm finden Kunstdauerausstellungen statt, weswegen schon nichts abgestellt werden darf. OK. Dumm von mir. Du hast recht. Befinden sich eigentlich durch die Ausstellungen Besucher im Gebäude? Geschrieben von Michael Hilbert Es gibt viele Vorschriften, wenn diese aber schon von den Behörden nicht durchgesetzt werden..... Ich kenne halt nicht die Abmessungen des Gebäudes, aber wenn es recht groß ist, sollte es in den Fluren zumindest Rauchschutztüren geben. | ||||
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