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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Umweltrecht | 11 Beiträge | ||
Autor | Rene8 Q.8, Neuhaus/Peg. / Bayern | 362611 | ||
Datum | 26.09.2006 08:42 MSG-Nr: [ 362611 ] | 7716 x gelesen | ||
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Wo/wie ist geregelt, daß BBodSchG, WHG, BImSchG etc. für den Feuerwehreinsatz NICHT anzuwenden sind? Es finden sich in den Gesetzen zwar teilweise Befreiungen fürs Militär; das WHG enthält beispielsweise auch eine Befreiung für die Wasserentnahme für Übungen; aber für den Feuerwehr-Einsatz finde ich nirgendwo etwas. Bitte Hilfe! Danke. | ||||
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