News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung von Übungsmasken usw., war:Lagerung von PA unter 0°C zulässig? | 7 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 363266 | ||
Datum | 29.09.2006 15:11 MSG-Nr: [ 363266 ] | 6717 x gelesen | ||
Hallo, hab ich grad nochmal genauer gelesen, muss meine Aussage spezifizieren: Geschrieben von Ulrich Cimolino wurden uns Übungsmasken von der PA-Werkstatt Formal gibts dafür KEINE Ausnahme von der FwDV 7 bzw. 08/04. (Vgl. meinen Kommentar von eben). Werden die Übungsmasken NUR von den immer gleichen Kollegen getragen UND NIEMALS in real gefährdeten Bereichen eingesetzt (dazu zählt z.B. nach Auffassung eines Gutachters der EXAM für unsere Schule bereits Theaternebel durch die Sichtbehinderung, in jedem Fall aber alles mit echtem Feuer/Rauch/Schadstoffen!), dann kann auf die Prüfung/Reinigung nach jeder Benutzung verzichtet werden, NICHT jedoch auf die fristgemäßen Wartungen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|