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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfung von Übungsmasken usw., war:Lagerung von PA unter 0°C zulässig?7 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW363266
Datum29.09.2006 15:11      MSG-Nr: [ 363266 ]6717 x gelesen

Hallo,

hab ich grad nochmal genauer gelesen, muss meine Aussage spezifizieren:


Geschrieben von Ulrich Cimolinowurden uns Übungsmasken von der PA-Werkstatt

Formal gibts dafür KEINE Ausnahme von der FwDV 7 bzw. 08/04. (Vgl. meinen Kommentar von eben).

Werden die Übungsmasken NUR von den immer gleichen Kollegen getragen UND NIEMALS in real gefährdeten Bereichen eingesetzt (dazu zählt z.B. nach Auffassung eines Gutachters der EXAM für unsere Schule bereits Theaternebel durch die Sichtbehinderung, in jedem Fall aber alles mit echtem Feuer/Rauch/Schadstoffen!), dann kann auf die Prüfung/Reinigung nach jeder Benutzung verzichtet werden, NICHT jedoch auf die fristgemäßen Wartungen!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Prüfung von Übungsmasken usw., war:Lagerung von PA unter 0°C zulässig? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt