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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warnblinklich einschalten -Ja oder Nein? | 20 Beiträge | ||
Autor | Hend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW | 363814 | ||
Datum | 03.10.2006 16:27 MSG-Nr: [ 363814 ] | 9632 x gelesen | ||
Hallo! Ich habe mich die Tage mit einem Bekannten zum Thema "Warnblinklicht auf dem Weg zur Wache anschalten, ja oder nein" unterhalten. Leider sind wir zu keinem genauem Ergebnis gekommen. 1.) Ist es rechtlich erlaubt, dass ein Fw-Mitglied auf dem Weg zum Gerätehaus das Warnblinklicht an seinem Privat-Pkw an hat? 2.) Sollte widererwarten ein Unfall auf dem Weg zum Gerätehaus passieren und der Unfallgegner behauptet der Unfall wäre nur passiert, da das Warnblinklich angeschaltet war, kann ein Fw-Mitglied rechtlich belangt werden oder ist die Begründung des Unfallgegners unhaltbar? Danke schonmal für die Antworten! MkG Hendrik Hanekamp Die oben genannte Meinung oder Äußerung stellt nicht die Position meiner Feuerwehr dar, sondern ist ledigliche MEINE eigene Meinung! ---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen--- www.feuerwehr-oerlinghausen.de | ||||
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