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Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSicherheitsrisiko -> Zahlungssystem in Discos7 Beiträge
AutorMarc8us 8L., Gießen / 364620
Datum07.10.2006 16:39      MSG-Nr: [ 364620 ]7398 x gelesen

Hallo Leute!

Hier mal ein Denkanstoß für alle die, die sich auch mit dem Thema VB
beschäftigen.

In vielen Discos ist es mittlerweile üblich, dass man bei Einlass eine
Karte bekommt, auf der Getränke die man konsumiert hat, eingetragen
werden. Bei verlassen der Disco muss man dann zahlen.

Nun entsteht die Situation, dass es zu einer Feuermeldung (telefonisch
oder per BMA) kommt. Es versteht sich von selbst, dass die Disco nun
geräumt werden muss. Nur gibt es das kleine Problem der Bezahlung,
dass der Betreiber naturgemäß ehr die geschäftliche, als die Sicherheits-
teschniche Seite sieht. In einem aktuellen Fall haben wir genau dieses
Problem beobachtet. Die Gäste wurden erst ab kassiert, bevor sie raus
durften.

Dies ist aus der Sicht der Feuerwehr ein Desaster!

Diesen Interessenkonflikt kann man, meiner Meinung nach, kaum oder
nur kurzfrisitig (Lerneffekt für eine Woche oder so) durch Auklärung lösen.
Im allgemeinen herrscht zudem die Erfahrung/Meinung der Betreiber,
dass ohnehin nichts ist (Fehlalarm).

Somit wäre es doch durchaus sinnig, im Rahmen des Vorbeugenden
Brandschutzes, der Gefahrenbeurteilung, den Umstand dieses
Zahlungssystemes mit in die Beurteilungskriterien auf zu nehmen.
Alternativ könnte man Bezug nehmend auf dieses Zahlsystem von
vorne herein den nötigen Druck ausüben, damit der Betreiber
erst garnicht auf die Idee kommt, erstd kassieren zu lassen.

Ist diesen Problem schon anderen von Euch aufgefallen?

Zu diesem Thema, würde mich eure Meinung interessieren.

Grüße
Marcus



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