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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 364982 | |||
Datum | 10.10.2006 18:47 MSG-Nr: [ 364982 ] | 18108 x gelesen | |||
Nein ist es nicht, da du geschrieben hattest: "unabhängig von der Höhe der monetären Gegenleistung". Selbst ein Totschläger oder ein einschlägig Vorbestrafter wird keine Freiheitsstrafe bekommen, wenn er für 100 EUR ein Foto/Bericht verkauft. Daß zwischen theoretisch Möglichem und tatsächlich verhängtem oftmals ein himmelweiter Unterschied besteht ist mir auch klar. Aber soll man etwa mit der Aussage: "Mach ruhig, im schlimmsten Fall kommst du mit einem blauen Auge davon." argumentieren? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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