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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Welche jährliche Ausbildung / Fortbildung? | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 366651 | ||
Datum | 20.10.2006 13:49 MSG-Nr: [ 366651 ] | 6553 x gelesen | ||
Wird die Abzeichnung der Anwesenheit bei einer solchen UVV-Einschläferungsstunde nicht von manchen Unfallkassen gefordert oder zumindest empfohlen? Als Rückzugsweg der Verantwortlichen im Unfallsfall (so Worte fallen einem nur freitags ein), im Sinne von "Er hätte es wissen müssen, er war bei der UVV-SChulung dabei". Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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