Hi,
habe heute gehört, dass CFK-Flaschen eines großen Herstellers mit dem I keine Aussonderungsfrist mehr haben, sprich solange sie TÜV bekommt, kann ich sie verwenden und muss nicht nach X Jahren aussondern.
Angeblich gilt dies nur für Kunststoff-Liner und nicht für Alu, wobei mir Online-Kataloge was anderes sagen (gilt auch für Alu). Hat da jemand belastbare Quellen? Auf der HP hab ich nichts gefunden.
Desweiteren sollen die Prüffristen TÜV CFK = TÜV Stahl gelten!? Korrekt?
Gruß,
Christian Rieke
"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***
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