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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | CFK-Flaschen | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 368749 | ||
Datum | 02.11.2006 17:19 MSG-Nr: [ 368749 ] | 6769 x gelesen | ||
Hi, habe heute gehört, dass CFK-Flaschen eines großen Herstellers mit dem I keine Aussonderungsfrist mehr haben, sprich solange sie TÜV bekommt, kann ich sie verwenden und muss nicht nach X Jahren aussondern. Angeblich gilt dies nur für Kunststoff-Liner und nicht für Alu, wobei mir Online-Kataloge was anderes sagen (gilt auch für Alu). Hat da jemand belastbare Quellen? Auf der HP hab ich nichts gefunden. Desweiteren sollen die Prüffristen TÜV CFK = TÜV Stahl gelten!? Korrekt? Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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