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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaGerätewarte / Karabiner an Feuerwehrleine16 Beiträge
AutorMari8o G8., Wünschendorf/Thüringen / Thüringen369098
Datum05.11.2006 13:12      MSG-Nr: [ 369098 ]6474 x gelesen

Hi meinst du vielleicht das hier was du wissen willst.

Bei WIKIpedia gefunden

Anforderungen [Bearbeiten]Um den hohen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gerecht zu werden, müssen Feuerwehrleinen regelmäßig überprüft werden.

In Deutschland werden die Leinen einmal jährlich von speziell ausgebildeten Personen eingehend überprüft. Nach DIN 14920 muss sie aus Polyesterfasern bestehen, 30 m lang sein, einen Durchmesser von 1 cm, eine Reißkraft von 14 kN (1,4 t) besitzen und weiß sein.

Genügt sie den Anforderung der Prüfung nicht mehr oder unabhängig von ihrem Zustand nach 20 Jahren ist sie auszumustern. Sie kann dann weiter als Mehrzweckleine (auch Arbeitsleine) verwendet werden, dazu muss sie mindestens teilweise rot markiert werden und darf nicht mehr zur Sicherung von Personen genutzt werden. Dann dient sie nur noch zum Halten, z. B. eines Saugkorbes bei der Wasserentnahme aus offenen Gewässern (daher auch Halteleine bzw. Ventilleine genannt).

Wie immer mein persönlicher Beitrag



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