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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Besoldung A7 | 69 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 369184 | ||
| Datum | 05.11.2006 21:55 MSG-Nr: [ 369184 ] | 41906 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Walbrecht einer der in der fabrik arbeitet, darf morgens um 3 uhr die zeitungen verteilen und etwas kohle nebenbei verdienen. er braucht die regenerationszeit ja nicht. :-((((((( So einfach ist das nicht. Die meisten Arbeitsverträge die ich kenne haben irgend einen Passus der sinngemäß besagt, daß man seine gesamte Arbeitsleistung dem Arbeitgeber schuldet und keiner Nebentätigkeit nachgehen darf welche diese Fähigkeit der Arbeitsleistung zu erbringen herabsetzen. Also könnte auch der zivile Arbeitgeber untersagen, daß man einer Nebenbeschäftigung nachgeht um seine Arbeitsleistung für ihn zu erhalten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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