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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit35 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8S., Wiesbaden / Hessen369190
Datum05.11.2006 22:30      MSG-Nr: [ 369190 ]13190 x gelesen
Infos:
  • 05.11.06 HBKG §11

  • Geschrieben von Michael RoleffWie willst Du ohne fundierte Feuerwehrausbildung auch in diesem Bereich gute Arbeit leisten ?

    Es kommt doch nicht immer nur auf die Ausbildung an^^... Gerade im Jugendbereich kommt es ebenso auf ganz andere Qualitäten an... Außerdem hat meine derzeitige Feuerwehrausbildung (sowohl Lehrgänge als auch das selbst angeeignete) bisher immer gereicht. Zudem, wie schon in meinem letzten Beitrag geschrieben, gibt es ja immer noch den JFW!
    Und ob ich Qualifiziert bin oder nicht, kann man, denke ich, auch nur beurteilen, wenn man mich persönlich kennt, denn, wie schon gesagt, es kommt nicht nur auf die Ausbildung oder das Alter an...


    http://www.jugend.feuerwehr-weblog.de
    http://www.feuerwehr-wiesbaden.com
    http://www.faszination-feuerwehr.de

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