| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Abwahl /Absetzen der Kommandanten | 17 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 369388 | ||
| Datum | 07.11.2006 12:30 MSG-Nr: [ 369388 ] | 17445 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Siegfried Faust In einem Gesetz, in dem dieses Thema nicht behandelt wird ist keiner gut darin, die entsprechende Passage zu finden :) Das wird nicht behandelt, weil es nicht ohne geht. Das heißt es darf eine Gemeinde/FF nicht ohne Kommandant sein. Deshalb kann man ihn auch nicht abwählen. So wie ich das noch im Kopf habe, kann auf einer ordentlichen/außerordentlichen Dienstversammlung ein Nachfolger gewählt werden. Dienstversammlung wird vom Kommandant oder Bürgermeister einberufen. Allerdings sollte man vorsichtig mit solchen Sachen umgehen, sind sich Mannschaft und vor allem die anderen Führungskräfte einig? Hat schon mal jemand auf Kreisebene vorgefühlt, was KBR und KBI dazu sagen? Gruß Thomas | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|