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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht...........30 Beiträge
AutorMarc8us 8L., Gießen / 369557
Datum08.11.2006 17:39      MSG-Nr: [ 369557 ]15440 x gelesen

Hallo Leute

Laut StVO ist der Fahrer eines Fahrzeuges dafür verantwortlich, dass
sein Fahrzeug in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand ist.
Wenn nun z.B. ein Bauteil oder Beladung vom Fahrzeug herunter
fällt und eine, Person geschädigt wird, ist der Fahrer ohne wenn und
aber dafür haftbar.
Genau diese Tatsache beißt sich aber u.a. bei der Feuerwehr mit der Praxis.
Wo ist die Schuld des Maschinisten, wenn genau dies bei einer Einsatzfahrt
geschieht? Er hat KEINE Chance, vor der Einsatzfahrt eine technische Durchsicht
durch zu führen.
Bei hauptamtlichen Feuerwehren wird zwar üblicher Weise zum Beginn der Schicht
eine Fahrzeugdurchsicht durchgeführt, aber wenn es 3 Std. später alarmiert, ist es
durchaus denkbar, dass ein Kamerad zwischendurch am Fz. Trotzdem etwas gemacht
hat und der Zustand danach nicht einwandfrei ist.

Trotzdem ist der Maschinist für eventuelle Vorfälle haftbar.

Wie seht ihr diese Diskrepanz?
Habt ihr euch darüber überhaupt mal Gedanken gemacht?



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