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RubrikFeuerwehrverbände zurück
ThemaVereinsbeitrag für 'Hartz 4' Empfänger6 Beiträge
AutorRüdi8ger8 K.8, Kappeln a. d. Schlei / SH369970
Datum10.11.2006 09:17      MSG-Nr: [ 369970 ]8070 x gelesen

Geschrieben von Dirk HirschIch bin aber der Meinung das der Begriff "Hartz 4 Empfänger" nicht korrekt ist. Gibt es da eine "richtige Bezeichnung

Warum? Was ist daran nicht korrekt?
Es ist doch nunmal so wie es ist, ich selber bin auch Hartz 4 Empfänger aber bei mir in der Wehr werde ich mit meinem Namen angesprochen und nicht mit Kamerad Hartz 4 Empfänger.

Kameraden und in diesem Fall auch ich, brauchen keinen Jahresbeitrag zu leisten den ich habe wirklich nicht viel übrig aber das was dann noch da ist gebe ich schon gerne zb. in die Getränke-Sau und wenn es "nur" 2,- ? sind.

Anders ist es, wenn ich in kürze inventuell wieder Arbeit habe, dann gebe ich gerne wieder mehr und zahle selbstverständlich meine Beiträge wieder.

Muss sowas denn in eine Satzung aufgenommen werden? könnte man das nicht einfach so intern vereinbaren?

Ps. Auszubildende etc. brauchen bei uns auch keinen Beitrag zahlen, bis jetzt haben wir positive Erfahrungen damit gemacht. Außerdem verscheucht man dadurch keine potenzielle neue Mitglieder durch emense Kosten die man zahlen muß und neue Mitglieder benötigen die Wehren ja.
Ich finde Eure Regelung sehr gut und das hat was.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Rüdiger Kupke



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