alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Polizei
Feuerwehr
Polizei
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370569
Datum13.11.2006 21:33      MSG-Nr: [ 370569 ]45113 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Florian Besch"Die Feuerwehr durfte die Unfallstelle nicht an die Pol abgeben, da die Gefahr nicht ordnungsgemäß behoben war"

    Ja. Sofern die FW in Amtshilfe tätig wird, ist sie für die Durchführung verantwortlich. Allerdings: Wenn die Pol als "Vertreter" des Straßenbaulastträgers die Fahrbahn wieder frei gibt, dann sehe ich da kein Problem für die FW.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.105


    Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt