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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370681
Datum14.11.2006 12:59      MSG-Nr: [ 370681 ]45021 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hi!

    Geschrieben von Marcus Link. Wenn die Ölspur versorgt ist, soll eine Polizeistreife die Sache abnehmen,
    dann haben die schlimmstenfalls die Verantwortung


    Eben nicht: mein Beitrag zum Thema wer die Verantwortung bei der Amtshilfe trägt

    Gruß
    Sven



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