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Mehrbereichs-Schaummittel
Schaummittel, "aqueous film-forming foam"
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPFOS-Verbot betrifft Schaummittel-Bestände1 Beitrag
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen370836
Datum15.11.2006 01:29      MSG-Nr: [ 370836 ]7573 x gelesen

Hallo,

folgendes wird wohl sehr bald akut werden:

das EU-Parlament hat am 25.10.2006 ein Teilverbot von PFOS (Perfluorooctansulfonate) beschlossen. Da der Text vorher mit dem Ministerrat abgestimmt wurde, gilt dessen baldige Zustimmung als sicher.

Bei Schaummitteln für Feuerlöschschäume werden auch bereits vorhandene Bestände betroffen sein. Der Einsatz dieser Schaummittel wird nach Inkrafttreten nur noch 54 Monate gestattet sein. Weiterhin haben alle Mitgliedsländer innerhalb von 24 Monaten die betroffenen Bestände an die EU zu melden.


Europäisches Parlament: Umweltschadstoff PFOS wird schrittweise verboten


Die angenommene Richtlinie - "Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Perfluorooctansulfonaten"


Hier die relevanten Passagen:





In Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG wird folgende Nummer [XX] angefügt:

[XX].

Perfluorooctansulfonate

(PFOS)

C8F17SO2X

(X = OH, Metallsalze, (O-M+) , Halogenide, Amide und andere Derivate einschließlich Polymere)


1. Darf nicht als Stoff oder Bestandteil von Zubereitungen in einer Konzentration von 0,005 Massen-% oder mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

2. Darf nicht in Halbfertigerzeugnissen oder Erzeugnissen oder Bestandteilen davon in Verkehr gebracht werden, wenn die PFOS-Massenkonzentration 0,1 % oder mehr beträgt, berechnet im Verhältnis zur Masse der strukturell oder mikrostrukturell verschiedenartigen Bestandteile, die PFOS enthalten, ...

(...)

4. Abweichend von Nummer 1 dürfen Feuerlöschschäume, die vor dem ... * in Verkehr gebracht wurden, bis zum ... ** verwendet werden.

(...)

6. Spätestens am ? *** übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission ein von ihnen erstelltes Inventar über
(...)

b) die vorhandenen Bestände von PFOS enthaltenden Feuerlöschschäumen.

(...)

8. Die Kommission überprüft fortdauernd die laufenden Risikobewertungstätigkeiten und die Verfügbarkeit weniger bedenklicher Alternativen oder Technologien im Zusammenhang mit der Verwendung von Perfluoroctansäure (PFOA) und verwandten Stoffen und schlägt alle erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der festgestellten Risiken einschließlich einer eingeschränkten Vermarktung und Verwendung vor, insbesondere wenn weniger bedenkliche alternative Stoffe oder Technologien, die technisch und wirtschaftlich vertretbar sind, zur Verfügung stehen.

_______________

1 ABl. L 257 vom 10.10.1996. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 33 vom 4.2.2006, S. 1).

2 ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 907/2006 der Kommission (ABl. L 168 vom 21.6.2006, S. 5).

* Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie.

** 54 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie.

*** 24 Monate nach dem Inkrafttreten dieses Richtlinie.






Es handelt sich also nur um Schaummittel, die Fluortenside in Form von PFOS enthalten. Diese Stoffe (PFOS) wurde bis vor einigen Jahren (~2000) durch die Fa. 3M im sog. ECF-Verfahren (elektrochemische Fluorierung) hergestellt.
Alle anderen Hersteller benutzten und benutzen für die Fluortensid-Produktion offenbar das Verfahren der Telomerisierung. Telomerbasierte Tenside sind vom Verbot nicht betroffen, hauptsächlich finden dort wohl C6-Tenside Verwendung.

Alle neueren fluortensidhaltigen Schaummittel dürften telomerbasierte Tenside enthalten.

Fluortenside sind grundsätzlich in Wasserfilmbildenden Schaummitteln (AFFF), Fluorproteinschaummitteln (FP) und Filmbildenden Fluorproteinschaummitteln (FFFP) enthalten. Schaummittel wie MBS, Protein-SM oder Class-A enthalten in der Regel keine Fluortenside und sind daher nicht betroffen.


Als Gründe für das PFOS-Verbot werden u.a. angeführt:





In Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Auf der Grundlage der bis Juli 2002 verfügbaren Informationen ist eine Gefahrenbeurteilung der OECD durchgeführt worden. In dieser Beurteilung wird der Schluss gezogen, dass Perfluorooctansulfonate (PFOS) persistent, bioakkumulierbar und für Säugetiere toxisch sind und deshalb Anlass zur Sorge geben .

(2) Die Gesundheits- und Umweltrisiken von PFOS wurden im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe(3) bewertet. Die Risikobewertung zeigte, dass es notwendig ist, die von PFOS ausgehenden Gesundheits- und Umweltrisiken zu verringern.

(3) Der Wissenschaftliche Ausschuss "Gesundheits- und Umweltrisiken" (SCHER) ist um Stellungnahme gebeten worden. SCHER gelangte zu der Feststellung, dass PFOS den Kriterien für die Einstufung als sehr umweltpersistent, hochgradig bioakkumulierbar und toxisch genügen. Zudem besitzen PFOS das Potenzial, über weite Entfernungen in der Umwelt verbreitet zu werden und sich nachteilig auszuwirken, sodass sie den Kriterien für die Einstufung als persistente organische Schadstoffe (POP) im Sinne des Stockholmer Übereinkommens genügen. SCHER hält eine weitere wissenschaftliche Risikobewertung von PFOS für angezeigt, war jedoch zudem der Meinung, dass Risikobegrenzungsmaßnahmen erforderlich sein könnten, um zu verhindern, dass frühere Nutzungen wieder aufgenommen werden. Nach Ansicht von SCHER scheinen die derzeitigen kritischen Verwendungszwecke in der Luft- und Raumfahrt, der Halbleiterindustrie und der fotografischen Industrie keine ernsthafte Gefahr für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darzustellen, wenn die Emissionen in die Umwelt und die Exposition am Arbeitsplatz minimiert werden. Betreffend die Verwendung in Feuerlöschschäumen teilt SCHER die Ansicht, dass die Gesundheits- und Umweltrisiken von Ersatzstoffen bewertet werden müssen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. SCHER ist auch der Ansicht, das die Verwendung von PFOS in der Galvanotechnik eingeschränkt werden sollte, wenn keine anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, mit denen die Emissionen bei der Metallgalvanisierung auf ein erheblich niedrigeres Niveau reduziert werden können.
(...)






In den USA würde solch ein Verbot über 17mio Liter vorhandenes Schaummittel betreffen. In GB sind von knapp 4mio Litern AFFF rund 2,4mio Liter betroffen.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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 15.11.2006 01:29 Math7ias7 Z.7, Offenbach a.M.

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